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Reklamationsbedingungen
Reklamationen werden gemäß dem geltenden Handelsgesetzbuch bearbeitet. Detaillierte Informationen erhalten Sie gerne telefonisch unter +420 777 666 555 oder kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail unter cz@gufero.cz.
I. Allgemeine Bestimmungen
- Diese Reklamationsordnung regelt näher die Beziehungen und Bedingungen, die aus der Haftung für Mängel der verkauften Ware im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches entstehen.
- Ort der Geltendmachung einer eventuellen Reklamation ist die Adresse der aufgegebenen Bestellung; wurde die Ware bei der Firma GUFERO Rubber Production, s. r. o. verkauft, so ist diese Verkaufsstelle der zuständige Ort.
II. Sonstige Bestimmungen
- GUFERO Rubber Production, s. r. o., haftet im Rahmen der Mängelhaftung dafür, dass die verkaufte Ware die vereinbarte bzw. gesetzlich vorgeschriebene Qualität, Menge, Maß oder Gewicht aufweist und frei von Mängeln ist, insbesondere den verbindlichen technischen Normen entspricht.
- Ist es erforderlich, dass sich der Käufer bei der Nutzung der Sache nach bestimmten Regeln richtet, so gilt als vereinbart, dass er mit diesen Regeln durch die von GUFERO Rubber Production, s. r. o. beigefügte Anleitung vertraut gemacht wurde, sofern es sich nicht um allgemein bekannte Regeln handelt.
III. Haftung
- GUFERO Rubber Production, s. r. o., haftet für Mängel, die die Ware bei der Übernahme aufweist, sowie für Mängel, die nach der Übernahme während der Garantiezeit auftreten.
Die Garantiezeit beginnt mit dem Tag der Übernahme der Ware. - Beim Verkauf auf Bestellung gilt als Tag der Übernahme der Ware der Tag, an dem der Käufer die Ware vom Post- oder Paketdienst übernimmt.
- Ansprüche aus der Mängelhaftung können bei GUFERO Rubber Production, s. r. o. nicht von einer Person geltend gemacht werden, auf die die Ware vom Käufer vertraglich übertragen wurde.
IV. Garantiezeit
- Die Garantiezeit beträgt sechs Monate, sofern im Vertrag mit dem Kunden oder in der beigefügten Anleitung keine längere Frist angegeben ist.
- Zur wirksamen Geltendmachung der Rechte aus der Mängelhaftung ist es erforderlich, dass der Käufer die Mängel innerhalb der Garantiezeit rügt und gleichzeitig konkretisiert, welches Recht er aus diesem Titel geltend macht.
- Das vom Käufer aus der Haftung von GUFERO Rubber Production, s. r. o. für Mängel der Ware geltend gemachte Recht kann vom Käufer nicht einseitig geändert werden.
- Wird das Recht aus der Mängelhaftung rechtzeitig geltend gemacht, beginnt eine dreijährige Verjährungsfrist zu laufen.
V. Rechte des Käufers
- Handelt es sich um einen behebbaren Mangel, hat der Käufer Anspruch auf eine kostenlose, rechtzeitige und ordnungsgemäße Beseitigung des Mangels oder auf einen Austausch der mangelhaften Ware gegen eine mangelfreie, sofern die Ware noch nicht benutzt wurde.
VI. Mängel
- Handelt es sich um einen unbehebbaren Mangel, der die ordnungsgemäße Nutzung der Ware verhindert, hat der Käufer das Recht:
- auf Austausch der Ware gegen eine mangelfreie Ware oder
- auf Rücktritt vom Vertrag
- Als unbehebbarer Mangel gilt nicht nur ein Mangel, der technisch nicht beseitigt werden kann, sondern auch ein Mangel, dessen Beseitigung nicht zweckmäßig ist.
- Bei einem Austausch der Ware bleibt der ursprünglich zwischen GUFERO Rubber Production, s. r. o. und dem Käufer geschlossene Vertrag bestehen; daher besteht für keine der Vertragsparteien ein Anspruch auf Ausgleich eines etwaigen Preisunterschieds.
- Bei Auflösung des Vertrags sind beide Parteien verpflichtet, einander das zurückzugeben, was Gegenstand ihrer Leistung war.
- Für die Nutzung der Ware durch den Käufer bis zur Vertragsauflösung steht GUFERO Rubber Production, s. r. o. kein Anspruch auf Entschädigung zu.
- Der Käufer ist verpflichtet, die reklamierte Ware vollständig und sauber an GUFERO Rubber Production, s. r. o. zu übergeben. Andernfalls ist GUFERO Rubber Production, s. r. o. berechtigt, die Reklamation abzulehnen.
VII. Reklamationsanspruch
- Rechte aus der Mängelhaftung für Ware mit Garantiezeit erlöschen, sofern sie nicht innerhalb der Garantiezeit geltend gemacht werden.
- Zur Geltendmachung der Rechte ist im Reklamationsprotokoll anzugeben, welches Recht der Käufer geltend macht.
- Im Falle eines Warenaustauschs beginnt die Garantiezeit erneut ab dem Tag der Übernahme der Ware.
VIII. Schlussbestimmungen
- Bedingungen der Haftung für Mängel von Leistungen, die üblicherweise beim Verkauf von Waren nicht gewährt werden bzw. nicht gesondert vereinbart wurden, sind durch diese Reklamationsordnung nicht geregelt.
Diese Reklamationsordnung tritt am Tag ihrer Genehmigung durch den Geschäftsführer der Gesellschaft in Kraft.
GUFERO Rubber Production, s. r. o.
Horní Třešňovec 68
563 01 Lanškroun
Genehmigt von: Radovan Pražák, Geschäftsführer
Datum: 21. Januar 2013
+420 777 666 555
(Mo‐Fr 7:00‐15:15)